Gericht entscheidet gegen Schüler*innen

Schüler*innen können keinen Luftfilter bekommen. Aus einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW geht hervor, dass die Klage eines Schülers erneut abgewiesen wurde. Der Schüler aus Bünde hatte geklagt, um Luftfilter zu bekommen, damit die Lüftungsintervalle im Klassenzimmer verkürzt werden können. Anlass für seine Anträge sei die sinkende Raumtemperatur im Klassenzimmer unter 20 Grad. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Minden wurde die Klage bereits abgewiesen. Das Münsteraner Gericht hat diese Entscheidung jetzt bestätigt. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass der fehlende Luftfilter nicht gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoße.