Geregelter Hochschulzugang für Geflüchtete

Geflüchtete ohne Papiere haben jetzt ein geregeltes Verfahren, um an Hochschulen angenommen zu werden. Wie der Hamburger Senat mitteilt, hat sich die Kultusministerkonferenz der Länder geeinigt. Für Geflüchtete ohne bzw. mit unvollständigen Papieren gibt es jetzt ein drei-stufiges Verfahren, um studieren zu können. Die 1. Stufe überprüft, ob die Person einen asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Status hat. Die 2. Stufe vergleicht den behaupteten Bildungsweg mit den Verhältnissen im Heimatland und ob die Biografie in sich stimmig ist. Bei der 3. Stufe werden abschließend Kurse von der Person besucht und Prüfungen abgelegt. Kann jemand Abiturzeugnisse oder Ähnliches nachweisen, kann die 3. Stufe auch übersprungen werden. Dieses Verfahren solle jedoch ausdrücklich nicht den Standard an deutschen Hochschulen herabsetzen.