Finanzielle Überbrückungshilfen für Studierende

Ab dem 15. Juni sollen Studierende in finanziellen Notlagen Überbrückungshilfen beantragen können. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sollen alle in Deutschland eingeschriebenen Studierenden diese Hilfen in Anspruch nehmen dürfen. Die Hilfen sind allerdings zeitlich begrenzt und auf 500€ gedeckelt. Bedürftige können von Juni bis April monatlich einen Antrag stellen. Ausschlaggebend für die Höhe der Hilfen sind der Kontostand vom Vortag. Bei Bewilligung wird eine Aufstockung des Kontostandes auf 500€ gewährt. Für Anträge soll es eine entsprechende Internetseite geben, diese steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht online. Studierendenverbände kritisieren die Überbrückungshilfen als zu spät und nicht ausreichend.