Fast 90.000 Euro Strafe für ehemalige AStA-Vorsitzende

Zwei ehemalige Mitglieder des AStAs in Bochum müssen eine Strafe von gut 90.000 Euro zahlen. Zu der Geldstrafe wurden die ehemaligen AStA-Vorsitzenden vom Oberverwaltungsgericht Münster verurteilt. Vor acht Jahren hatten sie die Kosten einer Uni-Party falsch kalkuliert. Bei der Party ist ein Verlust von mehr als 220.000 Euro entstanden. Laut dem Gericht ist auch das Studierendenparlament bei der Planung der Party in der Verantwortung gewesen und muss daher nun den Rest des Schadens zahlen.