Externe Plagiatsprüfungen sind zulässig

Es dürfen externe Plagiatsprüfungen an Texten von Studierenden durchgeführt werden.
Wie aus einem aktuellen Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, kurz LDI NRW, hervorgeht, sei die Übermittlung von Studierendendaten an externe Unternehmen zulässig.
Dies haben die LDI NRW beschlossen, nachdem eine Beschwerde wegen Übermittlung von personenbezogenen Daten bei einer externen Begutachtung eingereicht wurde.
Die Übermittlung von Studierendendaten an externe Unternehmen sei zur generellen Plagiatsüberprüfung zulässig, solange dies bei der Prüfungsverordnung aufgeführt werde.
Es sei allerdings vor dem Einsatz der Plagiatssoftware notwendig, Studierendendaten ausreichend zu pseudonymisieren und im Vorfeld darüber zu informieren.