EU-Staaten verletzen auf dem Mittelmeer Völkerrecht
EU-Staaten verletzen bei der Seenotrettung auf dem Mittelmeer immer wieder das Seevölkerrecht. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie der Universitäten Münster und Erlangen-Nürnberg gekommen. Eine Verletzung des Völkerrechts trifft demnach vor allem dann zu, wenn EU-Staaten private Schiffe anweisen, Gerettete in unsichere Staaten zu bringen – wie z.B. nach Libyen oder Tunesien.
In keinem Fall dürften Gerettete nach Nordafrika gebracht werden, ohne ihre Schutzbedürftigkeit rechtsstaatlich zu prüfen, so die Forscher*innen. Stattdessen fordern sie u.a. die Einrichtung von legalen Zugangswegen in die EU, um in Not geratenen Menschen Schutz vor Verfolgung zu bieten.