EU-Aufenthalt für Studierende und Forschende aus Drittstaaten in Zukunft erleichtert

Eine neue europäische Richtlinie soll den EU-Aufenthalt für Studierende und Forschende aus Drittstaaten in Zukunft erleichtern. Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung berichtet, beinhaltet die Richtlinie eine Vereinheitlichung der Einreise- und Aufenthaltsregelungen. Die enthaltenen Verbesserungen beträfen insbesondere die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU. Nach der Zulassung durch einen EU-Mitgliedsstaat können sich Forschende dann bis zu einem halben Jahr in allen EU-Staaten aufhalten – Studierende in Erasmus-Programmen sogar bis zu einem Jahr. Die Mitgliedsstaaten müssen die neuen Regelungen nun innerhalb von zwei Jahren umsetzen.