Die Universität Bielefeld möchte trotz neuem Hochschulgesetz keine Anwesenheitspflicht einführen
Das Referat für Kommunikation, kurz RefKom der Uni Bielefeld sagt, dass sie weiterhin auf den Dialog von Studierenden und Lehrenden vertrauen und daher keine Anwesenheitspflicht einführen werden. Auch die Abschaffung der Zivilklausel, die besagt, dass nur für zivile Zwecke geforscht werde, lehnt das Refkom ab. Das von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Hochschulgesetz hat für die Studierenden der Universität Bielefeld also zunächst keine tragenden Änderungen.