Die Herausgabe von elektronischen Skripte wird schwieriger
Ab Januar 2016 wird die Herausgabe von elektronische Skripten an Studierende schwieriger. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, müssen die Hochschulen in Zukunft jeden Einzelnachweis an die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort melden. Eine Ausgabe von elektronischen, urheberrechtlich geschützten Texten sei dann nur noch möglich, wenn zugleich recherchiert wurde, dass Studierende diese nicht auch anderweitig online hätten finden können. In diesem Fall könne allenfalls ein Link an die Studierenden herausgegeben werden. Da zu erwarten sei, dass dies zu einem enormen Verwaltungsaufwand führen wird, sei zudem zu befürchten, dass digitale Skripte zu Vorlesungen und Seminaren ab 2016 entweder nur noch in Form von Literatur- und Link-Listen oder schlichtweg gar nicht mehr herausgegeben werden.