Daten von Schwarzfahrenden dürfen nicht weitergegeben werden
Die Personalien von Schwarzfahrenden dürfen nicht von der Polizei an private Bus- und Bahnunternehmen weitergegeben werden. Das entschied die Bundespolizei, nachdem es zu einem Streit zwischen Kontrolleuren der Westfalen-Bahn und örtlichen Bundespolizisten gekommen war. Entgegen der üblichen Handhabung weigerten sich die Beamten der Zugbegleiterin die Personalien des Schwarzfahrers zu geben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte entschied, dass die Polizisten in diesem Fall richtig gehandelt hätten. Trotzdem will die Bundespolizei an ihrer Praxis festhalten, die Personalien der Schwarzfahrenden weiterzugeben, die Westfalen-Bahn habe nämlich spätestens durch die Staatsanwaltsschaft ein Recht auf Auskunft.