
Bundesverfassungsgericht überprüft bundesweiten Numerus Clausus
Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Vergabe von Studienplätzen über einen bundesweiten Numerus Clausus. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat dort angefragt, da es den NC als Verstoß gegen das Grundgesetz ansieht. So seien die Noten bundesweit nicht miteinander vergleichbar. Zudem sei die Wichtigkeit der Noten überbewertet. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet Anfang Oktober über den Fall. In Deutschland gibt es in den Fächern Human-, Tier- und Zahnmedizin sowie in Pharmazie einen bundesweiten Numerus Clausus.