
Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute mit Medizin-NC
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute mit der Rechtmäßigkeit des Numerus Clausus für das Fach Medizin. Das Gericht entscheidet dabei, ob der Numerus Clausus möglicherweise verfassungswidrig ist. Das Grundgesetz garantiere nämlich jedem Menschen die freie Wahl von Ausbildung und Arbeitsplatz. Dies werde laut der Anklage aber im Fall Medizin nicht gewährleistet. In 14 Bundesländern liegt Zulassungsvoraussetzung bei der Abiturnote im Fach Medizin bei 1,0, von über 40.000 Bewerbenden würden weniger als 10.000 angenommen. Ein sicherer Studienplatz könne erst nach 16 Wartesemestern garantiert werden.