Bundessozialgericht weist Klage zurück

Das Bundessozialgericht weißt die Klage eines Bielefelder Studenten zurück. Das Gericht entschied jetzt als höchste Instanz, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen muss. Es handle sich um keinen klassischen Wegeunfall, obwohl er auf dem Weg zur Universität geschah. Das Bundessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Sturz ohne äußere Einwirkungen passiert sei. Der Student war 2008 an einer Straßenbahnhaltestelle gestürzt und hatte sich am Kopf verletzt.