Besserstellungsverbot in der Forschung gekippt

Das neue Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist beschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt sei das Besserstellungsverbot aufgehoben worden. Das bedeutet: Künftig könnten in projektgeförderten gemeinnützigen Forschungseinrichtungen höhere Gehälter gezahlt werden als für vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Als Voraussetzung dürften keine öffentlichen Mittel eingesetzt werden. Ziel der Reform sei es, den internationalen Wissenschaftsmarkt zu stärken und den deutschen Wissenschaftsstandort attraktiver zu machen.