Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sichert Forschungsfreiheit ab

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, kurz DFG, begrüßt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz vertraulich erhobener Forschungsdaten. Wie die DFG mitteilt, geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Psychologieprofessors gegen die Beschlagnahme von Tonbandaufnahmen und Interviewprotokollen durch die Staatsanwaltschaft München. Die Aufnahmen und Protokolle stammten aus einem von der DFG-geförderten Projekt zur Erforschung von islamistischer Radikalisierung im Justizvollzug. Den Strafgefangenen war gesagt worden, dass die Daten vertraulich behandelt würden. In ihrem Beschluss hat die erste Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts jetzt starke Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung geäußert. Sie betont, dass die vertrauliche Datenerhebung von der Forschungsfreiheit geschützt ist. Auch seien die Folgen der Beschlagnahme nicht nur auf das einzelne Projekt beschränkt, sondern würden auch künftige Forschungsvorhaben erschweren oder unmöglich machen.