BAföG-Reform tritt in Kraft
Ab heute tritt die BAföG-Reform in Kraft und damit die erste Erhöhung seit 2010. Die vom Einkommen der Eltern abhängigen Sätze steigen generell um sieben Prozent. Studierende, die auswärts wohnen, und Anspruch auf den Höchstsatz haben, bekommen mit einem geänderten Wohnzuschlag statt 670 Euro künftig 735 Euro. Außerdem wird die Förderungslücke zwischen Bachelor und Master geschlossen. Durch eine Anhebung der Einkommensgrenze, um ebenfalls sieben Prozent werden voraussichtlich mehr Menschen durch BAföG gefördert. Beschlossen wurde die BAföG-Reform bereits 2014.
Die BAföG-Änderungen im Überblick:
– Bedarfssätze: plus sieben Prozent
– Maximaler Fördersatz (nicht bei den Eltern wohnend): 735 Euro, derzeit 670 Euro
– Maximaler Fördersatz ( bei den Eltern): 537 Euro, derzeit 495 Euro
– Zuverdienst: 450 Euro, derzeit 400 Euro
– Vermögensfreibetrag: 7500 Euro, derzeit 5200 Euro
– Die Elternfreibeträge steigen ebenfalls um sieben Prozent.
– Kinderzuschuss: 130 Euro für jedes Kind
– Die“BAföG-Lücke“, die für Tausende zwischen Bachelor- und Masterstudium einen Förderungsausfall bedeutet, wird geschlossen.
Detaillierte Informationen gibt es bei den Studierendenwerken.