Auch anonymisierte Datensätze erlauben eine Rückverfolgung zur eigenen Person

Auch anonymisierte Datensätze erlauben eine Rückverfolgung zur eigenen Person. Wie britische und belgische Forschende herausgefunden haben, reichen nur 4 anonymisierte Daten wie Geschlecht, Geburtsdatum, oder Postleitzahl, um auf eine Person schließen zu können. Für ihre Untersuchung nutzten die Forschenden öffentlich zugängliche Datensätze. Damit konnten sie rund 80% aller Einwohner des Bundesstaats Massachusetts ermitteln. Viele Apps und Programme zeichnen bei Benutzung die Daten ihrer Userinnen und User auf und geben diese an die Entwickler-Firmen weiter. Werden personenbezogene Daten wie Adresse oder die Sozialversicherungsnummer gelöscht, dürfen diese Datensätze durch die Unternehmen legal weiterverkauft werden.