Anwesenheitspflicht soll Sache der Hochschulen sein
Die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen soll Sache der Hochschulen sein. Das fordert der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Der Senat argumentiert, dass eine gesetzliche Vorgabe hier fehl am Platz sei. In Thüringen und Saarland sind zurzeit Neufassungen der Gesetze zur Wiedereinführung von Anwesenheitspflichten in Vorbereitung. HRK-Präsident Horst Hippler sagte wörtlich, „dass es nur dort eine Anwesenheitspflicht geben darf, wo das für den Lernerfolg erforderlich ist.“ Weiter sagte er, dass allgemeine Regelungen des Gesetzgebers nur zu Unsicherheiten in den Hochschulen führten und nicht der Qualitätssicherung des Studiums dienten. In NRW wurde die Anwesenheitspflicht an Hochschulen 2012 abgeschafft.