Änderung des Abtreibungsparagraphen

Deutsche Ärztinnen und Ärzte dürfen in Zukunft darüber informieren, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Wie die Bundesregierung gestern mitteilte, umfasst dieses Angebot allerdings keine Informationen, wie genau die Methoden der Abtreibungen aussehen dürfen. Auch direkte Werbung für Abtreibungen darf nicht gemacht werden. Auf den Beschluss gibt es allerdings gemischte Reaktionen. Die Ärzte begrüßen die leichtere Verständigung, die ihnen durch den neuen Absatz möglich ist: Ab jetzt ist es ihnen gestattet, auf ihren Websites öffentlich zu machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Neuerung helfe sowohl Frauen in Notlagen, genauso wie behandelnden Ärztinnen und Ärzten, sagte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery. Die Regierungsopposition kritisierte den neuen Absatz dagegen scharf. Ihnen geht die Neuerung nicht weit genug. Sowohl Grüne als auch Linke plädieren auf die generelle Streichung des Paragraphen 219a. Demnach dürften Schwangere und Ärzte sich auch weiterhin nicht frei informieren.