Änderung bei der Inklusion in Deutschland
Das Inklusionskonzept in Deutschland muss angepasst werden. Wie aus dem letzten Beschluss der EU-Behindertenrechtskonvention hervorgeht, soll das elterliche Wahlrecht auf schulische Segregation zurückgenommen werden. In Deutschland können die Eltern bisher entscheiden, ob ein Kind mit Förderungsbedarf an eine Regel- oder eine Sonderschule geht. An dem Inklusionssystem mit mehreren Schulformen will Deutschland offenbar festhalten. Bislang gibt es keine offizielle Reaktion der Bundesregierung zu den neuesten Beschlüssen der EU.