VG Wort und KMK haben sich vorläufig geeinigt

Urheberrechtlich geschützte Texte sind noch bis Ende Februar 2018 in den Lernräumen zu finden. Laut forschung-und-lehre.de haben die Kultusministerkonferenz der Länder und die VG Wort eine Einigung erzielt. Demnach kann die Vergütung für die Nutzung der Texte in digitalen Semesterapparaten bis zu diesem Datum noch pauschal erfolgen. Ab dem ersten März 2018 tritt dann das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft, in dem die Vergütung genauer geregelt ist. Laut Professor Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, seien damit die digitalen Semesterapparate für das nächste Semester gesichert. Zuvor hatten sich die Hochschulen geweigert, einem Vertrag beizutreten, der eine Einzelabrechnung der urheberrechtlich geschützten Texte vorgesehen hätte. Ursprünglich sollte die pauschale Vergütung nur noch bis zum Ende des laufenden Semesters erfolgen.