Studierende dürfen Professor “rechtsradikal” nennen

Studierende dürfen einen Professor als „rechtsradikal“ bezeichnen. Wie das Landgericht Köln entschieden hat, sei eine solche Bezeichnung als freie Meinungsäußerung zulässig. Dem Urteil vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Bremer AStA und dem Berliner Geschichts-Professor Jörg Baberowski. Der AStA hatte Baberowski wegen einiger Aussagen zur Integration als rechtsradikalen Hetzer bezeichnet. Diese Meinung stützte das Gericht jetzt, wies aber gleichzeitig daraufhin, dass betroffene Zitate nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden dürften.