Störerhaftung abgeschafft

Der Bundesgerichtshof hat die Abschaffung der Störerhaftung bestätigt. Wer ein offenes WLAN-Netz anbietet, kann jetzt nicht mehr verklagt werden, wenn das Netz für illegale Uploads genutzt wird. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit das im letzten Jahr beschlossene neue Telemediengesetz. Durch das neue Gesetz sollen zum Beispiel mehr Cafés oder Hotels öffentliches WLAN anbieten, ohne im Missbrauchsfall dafür haften zu müssen.