Professorinnen und Professoren sollen Rektoren wählen können

Künftig sollen Professorinnen und Professoren ihre Rektoren selbst wählen können. Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat eine Diskrepanz zwischen der Wissenschaftsfreiheit und dem aktuellen Landeshochschulgesetz festgestellt. Nach dem Gesetz werden die Rektoren einer Hochschule durch den Hochschulrat, den Senat und das Ministerium bestimmt. Bei einem Einspruch einer der Parteien muss neu verhandelt werden. Dieses Verfahren ist nun für ungültig erklärt worden. Ziel sei es, die Rektoren künftig von den Professorinnen und Professoren zu wählen. Dies ist bislang der erste Schritt gegen das Hochschulgesetz, weitere sollen folgen.