Professor darf Studierende nicht privat beschäftigen

Dozenten dürfen Studierende nicht für private Arbeiten beschäftigen. Das Verwaltungsgericht München hat in einem Einzelfall entschieden, dass ein Professor für die nicht universitäre Beschäftigung von Studierenden seinen Beamtenstatus verliert. Der ehemalige Dozent der TU München hatte Studierende für Arbeiten an seinem eigenen Haus eingesetzt und ihnen im Gegenzug bessere Noten gegeben. Dabei soll es wiederholt zu solchen Vereinbarungen gekommen sein.