Geldauflage nach versuchter Täuschung bei Klausur

Wegen eines Täuschungsversuchs bei einer Klausur muss ein Student eine Geldauflage von 1500 Euro zahlen. Das entschied das Amtsgericht Darmstadt am Mittwoch. Der Student des Wirtschaftsingenieurwesens hatte zuvor erklärt, er sei im März 2015 damit einverstanden gewesen, dass ihm ein 27 Jahre alter Drogenabhängiger eine Volkswirtschaftslehre-Klausur besorgt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies als Anstiftung zum Diebstahl bewertet und Anklage erhoben. Zugunsten des Angeklagten Studenten wertete die Richterin, dass die Tat dreieinhalb Jahre zurückliegt und der Student bislang nicht strafrechtlich aufgefallen war.