Bielefelder Neonazi Sascha Krolzig muss in Haft

Der bekannte Bielefelder Neonazi Sascha Krolzig muss für sechs Monate in Haft. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld im Prozess, der wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung stattfand. Der Vorwurf wurde von der Staatsanwaltschaft erhoben, weil Sascha Krolzig in einem Online-Bericht den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford/Detmold als, Zitat, „frechen Judenfunktionär“ bezeichnet hatte. Weil der Begriff an die NS-Ideologie anknüpfe, kam die Staatsanwaltschaft zu dem Tatbestand „Volksverhetzung und Beleidigung“. Das Gericht verwehrte Krolzig eine Bewährung, weil er bereits einschlägig vorbestraft ist.