Das ist neu ab November 2015

Neues Meldegesetz: Wer sich ummeldet braucht ab jetzt eine sogenannte Vermieterbescheinigung. Die muss vom Vermieter/der Vermieterin unterschreiben werden, das Formular muss innerhalb von zwei Wochen nach der Ummeldung vorgezeigt werden. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Beispiel: Man meldet sich einfach irgendwo in der Stadt an, um eine Parkplatzberechtigung zu erhalten. Außerdem dürfen die Meldeämter jetzt nicht mehr so einfach Daten zu Werbezwecken herausgeben.

Asylgesetz: Die Betreuung von minderjährigen Geflüchteten, die ohne die Begleitung von Erwachsenen unterwegs sind, soll verbessert werden. Die aufnehmenden Jugendämter können minderjährige jetzt auch an andere entlastete Jugendämter übermitteln. Die Minderjährigen sollen von einem erwachsenen Betreuer in die jeweilige Stadt gebracht werden und sollen dann dort besser betreut werden. Außerdem wird das Mindestalter im Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben. Damit fallen junge Geflüchtete länger unter das Kinder- und Jugendhilferecht.

Elektroschrott: Alte Handys oder anderer kleiner Elektroschrott, kann jetzt direkt beim Händler abgeben werden und muss nicht mehr zum Wertstoffhof gebracht werden. Alle, die Elektroartikel verkaufen, sind ab heute verpflichtet, den Schrott auch wieder zurückzunehmen. Größere Teile, wie Fernseher, müssen aber weiterhin zum Wertstoffhof gebracht werden.

Neuer Zwanni: Ab 25.11. komm ein neuer 20 Euro-Schein in den Umlauf. Der sieht fast aus wie der alte, soll aber schwerer zu fälschen sein.